Der KGV Am Ostbach e.V. ist mehr als Gärtnern — er ist ein Ort,
an dem Menschen zusammenkommen, gemeinsam anpacken und Natur in der
Stadt erleben. Unsere Parzellen entlang der Sodingerstraße bieten
Erholung, Naturverbundenheit und echten nachbarschaftlichen Zusammenhalt.
Als eingetragener Verein (VR 20048, AG Bochum) und Mitglied im
Stadtverband der Gartenfreunde Herne-Wanne e.V. verbinden wir Tradition
mit einer modernen, gemeinschaftlich geführten Vereinsstruktur.
🌱
Lehrgarten
Bildung & Austausch für alle Mitglieder
🤝
Gemeinschaft
Arbeitseinsätze & aktives Vereinsleben
📋
Transparent
Modernes Leitungsteam, klare Strukturen
🏡
114 Parzellen
Vielfältige Gärten mitten in Herne
Was uns ausmacht
Gärtnern mit Haltung
Wir pflegen nicht nur unsere Gärten — wir pflegen auch unsere Gemeinschaft und unsere Verantwortung gegenüber Natur und Nachbarschaft.
🌿
Naturnahes Gärtnern
Ökologisch gärtnern, Artenvielfalt fördern und nachhaltig mit Ressourcen umgehen — das gehört bei uns zum guten Ton.
👥
Lebendige Gemeinschaft
Von Arbeitseinsätzen über Vereinsfeste bis zu gemeinsamen Projekten: der Zusammenhalt ist das Herz unseres Vereins.
📖
Offene Strukturen
Unser Leitungsteam arbeitet transparent und demokratisch — jede Stimme zählt, alle Beschlüsse sind nachvollziehbar.
Mitglied werden
Ihr Garten wartet auf Sie
Interesse an einer Parzelle oder am Vereinsleben? Wir freuen uns über
neue Gesichter und engagierte Mitglieder, die unsere grüne Gemeinschaft
in Herne mitgestalten möchten.
Alle wichtigen Fragen rund um Mitgliedschaft, Parzellen, Kosten und Pflichten — direkt auf Basis unserer Satzung, der Ordnungen des Stadtverbandes und des Bundeskleingartengesetzes.
Beschwerde- und Konfliktordnung — Einreichen, Schlichtung, Maßnahmen
Gebührenordnung — alle Entgelte, Entschädigungen, Ersatzleistungen
§ 27 Satzung
🤝
Einstieg
Mitgliedschaft
Ja. Die Mitgliedschaft ist Voraussetzung für den Pachtvertrag und muss bis zur Beendigung des Pachtverhältnisses bestehen.
Mitgliedschaft und Pachtvertrag sind untrennbar verbunden. Ohne Mitgliedschaft kein Garten.
§ 5 Abs. 1 Satzung§ 19 Abs. 1 Satzung
Jede volljährige natürliche Person, die bereit ist, Satzung, Gartenordnung der Stadt Herne und alle Vereinsordnungen einzuhalten. Fördernde Mitglieder (auch juristische Personen) haben kein Stimmrecht in Pachtangelegenheiten und keinen Anspruch auf eine Parzelle.
§ 5 Abs. 1 & 2 Satzung
Zahlungsrückstand über 2 Monate trotz Mahnung
Wiederholte oder schwerwiegende Verstöße gegen Satzung oder Ordnungen
Grobe Vernachlässigung der kleingärtnerischen Nutzung
Nachhaltige Störung des Vereinsfriedens
Fristlose Kündigung nach § 8 BKleingG — bedeutet zugleich Ausschluss
Vor der Entscheidung wird das Mitglied schriftlich angehört. Die Entscheidung enthält immer einen Hinweis auf die Verbandsschlichtung (§ 29 Satzung).
§ 5 Abs. 8 Satzung§ 8 BKleingG
🏡
Vergabe
Parzelle & Zuteilung
Freie Parzellen werden bekannt gegeben. Alle Bewerbungen gehen direkt ans Leitungsteam — Vorauswahl durch einzelne Mitglieder ist unzulässig. Das Leitungsteam beschließt, wer zu Bewerbungsgesprächen eingeladen wird (Gremium: mind. 3 Personen, davon mind. 2 aus dem Leitungsteam).
Bewerbungsgespräche sind keine Vorentscheidung — die endgültige Vergabe beschließt das Leitungsteam als Gesamtorgan.
§ 6a Vergabeordnung§ 13 Abs. 5g Satzung
Pflichtgemäßes Ermessen des Leitungsteams. Mögliche Kriterien: Zeitpunkt der Bewerbung, persönliche Eignung, Bereitschaft zur Mitarbeit, soziale Aspekte, familiäre Situation. Eine Warteliste begründet keinen Rechtsanspruch.
§ 5 Vergabeordnung
Ja. Mehrere Personen können gemeinsam pachten, sofern alle Mitglied sind. Alle haften gesamtschuldnerisch und bevollmächtigen sich gegenseitig widerruflich.
§ 19 Abs. 3 & 4 Satzung
BKleingG-Richtgröße: max. 400 m². Die Anlage hat 114 Parzellen (eine als Lehrgarten) — 113 reguläre Gartenparzellen für Bewerber.
Beim Kauf einer belegten Parzelle wird der Wert nach den Richtlinien des Landesverbandes Westfalen-Lippe ermittelt. Nur zulässige und genehmigte Anlagen werden bewertet; der Zeitwert darf nicht überschritten werden. Bearbeitungsgebühr: 160,00 €.
§ 3 Abs. 1 BKleingG§ 24 Satzung
💶
Finanzen
Kosten & Gebühren
Aufnahmegebühr: 100,00 € (Beschluss der Mitgliederversammlung)
Bearbeitungsgebühr Kleingartenkauf: 160,00 €
Kaufpreis für Aufwuchs und Anlagen nach Wertgutachten
§ 7 Satzung§ 4 Gebührenordnung
Mitgliedsbeitrag — Höhe beschließt die MV jährlich
Pacht — max. das Vierfache der ortsüblichen Pacht im erwerbsmäßigen Obst-/Gemüseanbau (§ 5 BKleingG)
Nebenkosten — Wasserverbrauch (30 Zähler in der Anlage)
Umlagen — nur bei außergewöhnlichen Belastungen, max. 1× Jahresbeitrag
Die Pacht ist durch das BKleingG gesetzlich preisgebunden — ein wichtiger Schutz gegenüber marktüblichen Mietpreisen.
§ 5 BKleingG§ 7 Satzung
Ab 6 Wochen nach Rechnung: 10 % Aufschlag
1. Abmahnung: 5,00 € · 2. Abmahnung: 8,00 €
Wer mind. ein Vierteljahr Pacht rückständig ist und nach Mahnung nicht binnen 2 Monaten zahlt, riskiert die fristlose Kündigung nach § 8 BKleingG — und damit den Ausschluss aus dem Verein.
§ 8 BKleingG§ 4 Gebührenordnung
🌿
Nutzungspflicht
Kleingärtnerische Nutzung
Nicht-erwerbsmäßiger Obst- und Gemüseanbau für den Eigenbedarf auf einem wesentlichen Teil der Fläche
Keine gewerbliche Nutzung jeglicher Art
Kein Dauerwohnen oder regelmäßiges Übernachten — gelegentliches Übernachten ist zulässig
Keine Überlassung an Dritte außerhalb der Familienangehörigen
Erhebliche Bewirtschaftungsmängel berechtigen nach schriftlicher Abmahnung zur ordentlichen Kündigung (§ 9 BKleingG). Gartenbegehungen finden mind. einmal jährlich statt. Fristen bei Mängeln:
Geringfügige Mängel: 30 Tage
Erhebliche Mängel: 14 Tage
Gefahr im Verzug: sofort
§ 9 BKleingG§ 7 & 8 Ergänzende Gartenordnung
Invasive Arten müssen unverzüglich entfernt werden — insbesondere: Japanischer Knöterich, Riesenbärenklau, Drüsiges Springkraut, Ambrosia.
§ 4 Ergänzende Gartenordnung
Wer ohne triftigen Grund verweigert, dem kehrt sich die Beweislast um — er muss den ordnungsgemäßen Zustand selbst nachweisen.
Der Verein ist berechtigt, Parzellen zu betreten. Eine unbegründete Verweigerung kann weitere Maßnahmen nach sich ziehen.
§ 6 & 7 Ergänzende Gartenordnung
🏠
Gestaltung
Laube, Bauen & Veränderungen
Bundesweit vorgeschrieben: max. 24 m² Grundfläche inkl. überdachtem Freisitz. Die Laube darf nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein.
Lauben vor dem 1. April 1983 rechtmäßig errichtet und über 24 m² genießen Bestandsschutz.
§ 3 Abs. 2 BKleingG
Alle Veränderungen an Laube, Fundament, Wegen, Terrassen, Schuppen, Rank- und Wasseranlagen brauchen vorherige Genehmigung.
Alle genehmigten Maßnahmen fotografisch dokumentieren: vor Beginn, während der Durchführung, nach Abschluss. Fotos auf Verlangen vorlegen.
Bearbeitungsgebühr Bauantrag: 15,00 € je Antrag (davon 10,00 € an den Stadtverband).
Beseitigung auf Kosten des Pächters — spätestens bei Rückgabe. Bei der Wertermittlung zählen nur zulässige und genehmigte Anlagen.
§ 10 Ergänzende Gartenordnung§ 24 Abs. 2 Satzung
Nein — Veränderungen an Wasserleitungen, Anschlüssen oder Armaturen brauchen vorherige Genehmigung. Im Winter: Leitungen rechtzeitig frostfrei machen. Schäden durch fehlenden Frostschutz gehen zu Lasten des Verursachers.
Schwere Maschinen (Motorsense, Freischneider, Kompressor, Flex etc.): Mo–Sa 09:00–13:00 und 15:00–17:00 Uhr — Sonn- und Feiertage verboten
Heckenschnitt nur im vom Leitungsteam bekannt gegebenen zweiwöchigen Zeitraum (Samstag bis Samstag, umfasst drei Samstage).
§ 5a & 5b Ergänzende Gartenordnung
Schrittgeschwindigkeit in der gesamten Anlage — Kinder und Fußgänger haben Vorrang
Wege und Zufahrten jederzeit freihalten
Fahrzeuge nur auf ausgewiesenen Flächen abstellen
Verunreinigungen unverzüglich beseitigen
§ 3 & 6 Haus- und Platzordnung
Beschwerden schriftlich oder elektronisch beim Leitungsteam einreichen. Folgt kein Ergebnis: vereinsinternes Schlichtungsverfahren (§ 28 Satzung). Zweite Instanz: Verbandsschlichtung beim Stadtverband (§ 29 Satzung). Rechtsweg erst danach zulässig.
Eigenmächtige Maßnahmen und öffentliche Austragungen von Konflikten sind zu unterlassen — sie können selbst Konsequenzen haben.
§ 28 & 29 & 30 SatzungBeschwerde- und Konfliktordnung
🤜
Vereinspflichten
Gemeinschaftsarbeit
9 Stunden jährlich für Einzelpächter
12 Stunden jährlich mit Ehepartner/Lebenspartner
Nicht geleistete Stunden: 16,00 € je Stunde Ersatzleistung
Pauschalvorauszahlung: 60,00 € für alle Stunden möglich
Max. das Dreifache des gesetzlichen Mindestlohns je Stunde (§ 7 Abs. 5 Satzung).
§ 7 Satzung§ 4 Gebührenordnung
Pflege von Wegen, Hecken, Gemeinschaftsbeeten und Platzflächen
Instandhaltung von Vereinsgebäuden und Technikbereichen
Reinigung von Wasserstellen und Abfallbereichen
Arbeitseinsätze zur Verkehrssicherung (z.B. nach Sturm)
Mithilfe bei Vereinsveranstaltungen
Ehrenamtliche Tätigkeiten und Funktionsrollen können nach Bestätigung angerechnet werden.
§ 3 & 7 Arbeits- und Gemeinschaftsarbeitsordnung
Ja — auf schriftlichen Antrag bei: hohem Alter, gesundheitlichen Einschränkungen, sozialen Härtefällen oder langfristiger beruflicher/familiärer Sondersituation. Befreiung gilt nur ein Kalenderjahr, muss jährlich neu beantragt werden.
§ 6 Arbeits- und Gemeinschaftsarbeitsordnung
📄
Abschluss
Kündigung & Rückgabe
Nur möglich bis zum 3. Werktag im Juni — wirksam zum 30. November desselben Jahres. Diese Frist ist durch § 9 Abs. 2 BKleingG zwingend vorgegeben.
§ 9 Abs. 2 BKleingG§ 23 Satzung
Fristlos (§ 8 BKleingG): Zahlungsrückstand mind. ein Vierteljahr + keine Zahlung binnen 2 Monaten nach Mahnung; oder schwerwiegende Pflichtverletzungen.
Ordentlich zum 30. November (§ 9 BKleingG): Fortgesetzte nicht-kleingärtnerische Nutzung, Dauerwohnen, unbefugte Überlassung an Dritte, erhebliche Bewirtschaftungsmängel, Verweigerung von Gemeinschaftsleistungen.
§ 8 BKleingG§ 9 BKleingG
Ja — nach den Richtlinien des Landesverbandes Westfalen-Lippe. Nur genehmigte Anlagen zählen, der Zeitwert darf nicht überschritten werden. Bei bestimmten Sonderkündigungen zusätzlich gesetzliche Entschädigung nach § 11 BKleingG.
Kann die Parzelle 3 Monate nicht vergeben werden, kann der Wert bis auf 70 % reduziert werden. Sicherheitseinbehalt bis zu 10 % möglich.
§ 11 BKleingG§ 24 Satzung
Bereit für Ihren eigenen Garten?
Jetzt bewerben
Alle Fragen beantwortet? Das Leitungsteam meldet sich zeitnah bei Ihnen.