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Ihr erster
eigener Garten
in Herne.

Alle wichtigen Fragen rund um Mitgliedschaft, Parzellen, Kosten und Pflichten — direkt auf Basis unserer Satzung, der Ordnungen des Stadtverbandes und des Bundeskleingartengesetzes.

⚖️BundeskleingartengesetzBundesrecht · 21 Paragraphen
🏛️Stadtverband Herne-Wanne e.V.Satzung 2023 · Gartenordnung 2021
📋Satzung KGV Am Ostbach e.V.Beschlossen 01.03.2026
📁11 VereinsordnungenGarten-, Finanz-, Technische Ordnung u.v.m.
Kleingarten
Alles was Sie wissen müssen
Häufige Fragen vor der Bewerbung
⚖️
Rechtlicher Rahmen

Rechtsgrundlagen im Überblick

Für Ihren Kleingarten gilt eine klare Rangfolge verbindlicher Regelwerke:

  • Bundeskleingartengesetz (BKleingG) — Bundesgesetz, höchste Priorität
  • Gartenordnung der Stadt Herne (Stadtverband 2021) — bindet alle Herner Vereine
  • Generalpachtvertrag — Zwischenpacht zwischen Stadtverband und Stadt
  • Satzung KGV Am Ostbach e.V. (01.03.2026)
  • 11 Vereinsordnungen — konkretisieren die Satzung
Im Konfliktfall gilt immer das übergeordnete Recht. Die Vereinsordnungen dürfen Satzung, Gartenordnung und BKleingG nicht widersprechen.
§ 1 Abs. 4 Satzung§ 27 Abs. 4 Satzung
  • Definition (§ 1): Nicht-gewerbsmäßiger Anbau + Erholung, Teil einer Gemeinschaftsanlage
  • Größe (§ 3 Abs. 1): Richtgröße max. 400 m² pro Parzelle
  • Laube (§ 3 Abs. 2): Max. 24 m² inkl. Freisitz, kein Dauerwohnen
  • Pacht (§ 5): Gesetzliche Preisbindung — max. das Vierfache der ortsüblichen Pacht
  • Fristlose Kündigung (§ 8): Bei Zahlungsverzug oder schwerwiegenden Pflichtverletzungen
  • Ordentliche Kündigung (§ 9): Abschließend geregelte Gründe zum 30. November
  • Entschädigung (§ 11): Bei bestimmten Kündigungen Wertausgleich für Anpflanzungen und Laube
BKleingG §§ 1, 3, 5, 8, 9, 11

Der Stadtverband der Gartenfreunde Herne-Wanne e.V. ist der Dachverband aller Kleingärtnervereine in Herne. Er:

  • schließt den Generalpachtvertrag mit der Stadt Herne
  • erlässt die verbindliche Gartenordnung 2021 für alle Herner Kleingärtner
  • gibt die Mustervereinssatzung 2025 heraus — Grundlage unserer Satzung
  • führt die Verbandsschlichtung als zweite Instanz (§ 29 Satzung)
Als Mitglied erkennen Sie automatisch auch die Satzung und Ordnungen des Stadtverbandes als verbindlich an — soweit mit geltendem Recht vereinbar.
§ 1 Abs. 3 Satzung
  • Ergänzende Gartenordnung — Ruhezeiten, Heckenschnitt, invasive Pflanzen, Begehungen
  • Haus- und Platzordnung — Verhalten auf Gemeinschaftsflächen und Wegen
  • Technische Ordnung — Schlüssel-, Wasser- und Geräteordnung
  • Arbeits- und Gemeinschaftsarbeitsordnung — Pflichtstunden, Ersatzleistungen, Befreiungen
  • Vergabeordnung für Parzellen — transparentes Bewerbungsverfahren
  • Finanzordnung — Haushaltsplan, Zahlungsverkehr, Kassenprüfung
  • Veranstaltungsordnung — Genehmigung, Budget, Abrechnung von Festen
  • Kommunikations- und Digitalordnung — WhatsApp, E-Mail, Veröffentlichungen
  • Datenschutzordnung — DSGVO-konforme Datenverarbeitung
  • Beschwerde- und Konfliktordnung — Einreichen, Schlichtung, Maßnahmen
  • Gebührenordnung — alle Entgelte, Entschädigungen, Ersatzleistungen
§ 27 Satzung
🤝
Einstieg

Mitgliedschaft

Ja. Die Mitgliedschaft ist Voraussetzung für den Pachtvertrag und muss bis zur Beendigung des Pachtverhältnisses bestehen.

Mitgliedschaft und Pachtvertrag sind untrennbar verbunden. Ohne Mitgliedschaft kein Garten.
§ 5 Abs. 1 Satzung§ 19 Abs. 1 Satzung

Jede volljährige natürliche Person, die bereit ist, Satzung, Gartenordnung der Stadt Herne und alle Vereinsordnungen einzuhalten. Fördernde Mitglieder (auch juristische Personen) haben kein Stimmrecht in Pachtangelegenheiten und keinen Anspruch auf eine Parzelle.

§ 5 Abs. 1 & 2 Satzung
  • Zahlungsrückstand über 2 Monate trotz Mahnung
  • Wiederholte oder schwerwiegende Verstöße gegen Satzung oder Ordnungen
  • Grobe Vernachlässigung der kleingärtnerischen Nutzung
  • Nachhaltige Störung des Vereinsfriedens
  • Fristlose Kündigung nach § 8 BKleingG — bedeutet zugleich Ausschluss
Vor der Entscheidung wird das Mitglied schriftlich angehört. Die Entscheidung enthält immer einen Hinweis auf die Verbandsschlichtung (§ 29 Satzung).
§ 5 Abs. 8 Satzung§ 8 BKleingG
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Vergabe

Parzelle & Zuteilung

Freie Parzellen werden bekannt gegeben. Alle Bewerbungen gehen direkt ans Leitungsteam — Vorauswahl durch einzelne Mitglieder ist unzulässig. Das Leitungsteam beschließt, wer zu Bewerbungsgesprächen eingeladen wird (Gremium: mind. 3 Personen, davon mind. 2 aus dem Leitungsteam).

Bewerbungsgespräche sind keine Vorentscheidung — die endgültige Vergabe beschließt das Leitungsteam als Gesamtorgan.
§ 6a Vergabeordnung§ 13 Abs. 5g Satzung

Pflichtgemäßes Ermessen des Leitungsteams. Mögliche Kriterien: Zeitpunkt der Bewerbung, persönliche Eignung, Bereitschaft zur Mitarbeit, soziale Aspekte, familiäre Situation. Eine Warteliste begründet keinen Rechtsanspruch.

§ 5 Vergabeordnung

Ja. Mehrere Personen können gemeinsam pachten, sofern alle Mitglied sind. Alle haften gesamtschuldnerisch und bevollmächtigen sich gegenseitig widerruflich.

§ 19 Abs. 3 & 4 Satzung

BKleingG-Richtgröße: max. 400 m². Die Anlage hat 114 Parzellen (eine als Lehrgarten) — 113 reguläre Gartenparzellen für Bewerber.

Beim Kauf einer belegten Parzelle wird der Wert nach den Richtlinien des Landesverbandes Westfalen-Lippe ermittelt. Nur zulässige und genehmigte Anlagen werden bewertet; der Zeitwert darf nicht überschritten werden. Bearbeitungsgebühr: 160,00 €.

§ 3 Abs. 1 BKleingG§ 24 Satzung
💶
Finanzen

Kosten & Gebühren

  • Aufnahmegebühr: 100,00 € (Beschluss der Mitgliederversammlung)
  • Bearbeitungsgebühr Kleingartenkauf: 160,00 €
  • Kaufpreis für Aufwuchs und Anlagen nach Wertgutachten
§ 7 Satzung§ 4 Gebührenordnung
  • Mitgliedsbeitrag — Höhe beschließt die MV jährlich
  • Pacht — max. das Vierfache der ortsüblichen Pacht im erwerbsmäßigen Obst-/Gemüseanbau (§ 5 BKleingG)
  • Nebenkosten — Wasserverbrauch (30 Zähler in der Anlage)
  • Umlagen — nur bei außergewöhnlichen Belastungen, max. 1× Jahresbeitrag
Die Pacht ist durch das BKleingG gesetzlich preisgebunden — ein wichtiger Schutz gegenüber marktüblichen Mietpreisen.
§ 5 BKleingG§ 7 Satzung
  • Ab 6 Wochen nach Rechnung: 10 % Aufschlag
  • 1. Abmahnung: 5,00 €  ·  2. Abmahnung: 8,00 €
Wer mind. ein Vierteljahr Pacht rückständig ist und nach Mahnung nicht binnen 2 Monaten zahlt, riskiert die fristlose Kündigung nach § 8 BKleingG — und damit den Ausschluss aus dem Verein.
§ 8 BKleingG§ 4 Gebührenordnung
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Nutzungspflicht

Kleingärtnerische Nutzung

  • Nicht-erwerbsmäßiger Obst- und Gemüseanbau für den Eigenbedarf auf einem wesentlichen Teil der Fläche
  • Keine gewerbliche Nutzung jeglicher Art
  • Kein Dauerwohnen oder regelmäßiges Übernachten — gelegentliches Übernachten ist zulässig
  • Keine Überlassung an Dritte außerhalb der Familienangehörigen
Familienangehörige: Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister — unabhängig vom gemeinsamen Haushalt (§ 21 Satzung).
§ 1 BKleingG§ 21 Satzung

Erhebliche Bewirtschaftungsmängel berechtigen nach schriftlicher Abmahnung zur ordentlichen Kündigung (§ 9 BKleingG). Gartenbegehungen finden mind. einmal jährlich statt. Fristen bei Mängeln:

  • Geringfügige Mängel: 30 Tage
  • Erhebliche Mängel: 14 Tage
  • Gefahr im Verzug: sofort
§ 9 BKleingG§ 7 & 8 Ergänzende Gartenordnung

Invasive Arten müssen unverzüglich entfernt werden — insbesondere: Japanischer Knöterich, Riesenbärenklau, Drüsiges Springkraut, Ambrosia.

§ 4 Ergänzende Gartenordnung

Wer ohne triftigen Grund verweigert, dem kehrt sich die Beweislast um — er muss den ordnungsgemäßen Zustand selbst nachweisen.

Der Verein ist berechtigt, Parzellen zu betreten. Eine unbegründete Verweigerung kann weitere Maßnahmen nach sich ziehen.
§ 6 & 7 Ergänzende Gartenordnung
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Gestaltung

Laube, Bauen & Veränderungen

Bundesweit vorgeschrieben: max. 24 m² Grundfläche inkl. überdachtem Freisitz. Die Laube darf nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein.

Lauben vor dem 1. April 1983 rechtmäßig errichtet und über 24 m² genießen Bestandsschutz.
§ 3 Abs. 2 BKleingG

Alle Veränderungen an Laube, Fundament, Wegen, Terrassen, Schuppen, Rank- und Wasseranlagen brauchen vorherige Genehmigung.

Alle genehmigten Maßnahmen fotografisch dokumentieren: vor Beginn, während der Durchführung, nach Abschluss. Fotos auf Verlangen vorlegen.

Bearbeitungsgebühr Bauantrag: 15,00 € je Antrag (davon 10,00 € an den Stadtverband).

§ 3 & 5a Ergänzende Gartenordnung§ 4 Gebührenordnung

Beseitigung auf Kosten des Pächters — spätestens bei Rückgabe. Bei der Wertermittlung zählen nur zulässige und genehmigte Anlagen.

§ 10 Ergänzende Gartenordnung§ 24 Abs. 2 Satzung

Nein — Veränderungen an Wasserleitungen, Anschlüssen oder Armaturen brauchen vorherige Genehmigung. Im Winter: Leitungen rechtzeitig frostfrei machen. Schäden durch fehlenden Frostschutz gehen zu Lasten des Verursachers.

§ 5–7 Technische Ordnung
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Zusammenleben

Regeln & Ordnung in der Anlage

Leichte Geräte (Handschere, Rechen, elektr. Kleingeräte): Mo–Sa 08:00–13:00 und 15:00–19:00 Uhr

Schwere Maschinen (Motorsense, Freischneider, Kompressor, Flex etc.): Mo–Sa 09:00–13:00 und 15:00–17:00 Uhr — Sonn- und Feiertage verboten

Heckenschnitt nur im vom Leitungsteam bekannt gegebenen zweiwöchigen Zeitraum (Samstag bis Samstag, umfasst drei Samstage).
§ 5a & 5b Ergänzende Gartenordnung
  • Schrittgeschwindigkeit in der gesamten Anlage — Kinder und Fußgänger haben Vorrang
  • Wege und Zufahrten jederzeit freihalten
  • Fahrzeuge nur auf ausgewiesenen Flächen abstellen
  • Verunreinigungen unverzüglich beseitigen
§ 3 & 6 Haus- und Platzordnung

Beschwerden schriftlich oder elektronisch beim Leitungsteam einreichen. Folgt kein Ergebnis: vereinsinternes Schlichtungsverfahren (§ 28 Satzung). Zweite Instanz: Verbandsschlichtung beim Stadtverband (§ 29 Satzung). Rechtsweg erst danach zulässig.

Eigenmächtige Maßnahmen und öffentliche Austragungen von Konflikten sind zu unterlassen — sie können selbst Konsequenzen haben.
§ 28 & 29 & 30 SatzungBeschwerde- und Konfliktordnung
🤜
Vereinspflichten

Gemeinschaftsarbeit

  • 9 Stunden jährlich für Einzelpächter
  • 12 Stunden jährlich mit Ehepartner/Lebenspartner
  • Nicht geleistete Stunden: 16,00 € je Stunde Ersatzleistung
  • Pauschalvorauszahlung: 60,00 € für alle Stunden möglich

Max. das Dreifache des gesetzlichen Mindestlohns je Stunde (§ 7 Abs. 5 Satzung).

§ 7 Satzung§ 4 Gebührenordnung
  • Pflege von Wegen, Hecken, Gemeinschaftsbeeten und Platzflächen
  • Instandhaltung von Vereinsgebäuden und Technikbereichen
  • Reinigung von Wasserstellen und Abfallbereichen
  • Arbeitseinsätze zur Verkehrssicherung (z.B. nach Sturm)
  • Mithilfe bei Vereinsveranstaltungen

Ehrenamtliche Tätigkeiten und Funktionsrollen können nach Bestätigung angerechnet werden.

§ 3 & 7 Arbeits- und Gemeinschaftsarbeitsordnung

Ja — auf schriftlichen Antrag bei: hohem Alter, gesundheitlichen Einschränkungen, sozialen Härtefällen oder langfristiger beruflicher/familiärer Sondersituation. Befreiung gilt nur ein Kalenderjahr, muss jährlich neu beantragt werden.

§ 6 Arbeits- und Gemeinschaftsarbeitsordnung
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Abschluss

Kündigung & Rückgabe

Nur möglich bis zum 3. Werktag im Juni — wirksam zum 30. November desselben Jahres. Diese Frist ist durch § 9 Abs. 2 BKleingG zwingend vorgegeben.

§ 9 Abs. 2 BKleingG§ 23 Satzung

Fristlos (§ 8 BKleingG): Zahlungsrückstand mind. ein Vierteljahr + keine Zahlung binnen 2 Monaten nach Mahnung; oder schwerwiegende Pflichtverletzungen.

Ordentlich zum 30. November (§ 9 BKleingG): Fortgesetzte nicht-kleingärtnerische Nutzung, Dauerwohnen, unbefugte Überlassung an Dritte, erhebliche Bewirtschaftungsmängel, Verweigerung von Gemeinschaftsleistungen.

§ 8 BKleingG§ 9 BKleingG

Ja — nach den Richtlinien des Landesverbandes Westfalen-Lippe. Nur genehmigte Anlagen zählen, der Zeitwert darf nicht überschritten werden. Bei bestimmten Sonderkündigungen zusätzlich gesetzliche Entschädigung nach § 11 BKleingG.

Kann die Parzelle 3 Monate nicht vergeben werden, kann der Wert bis auf 70 % reduziert werden. Sicherheitseinbehalt bis zu 10 % möglich.
§ 11 BKleingG§ 24 Satzung
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Satzung KGV Am Ostbach e.V. · 01.03.2026
Gartenordnung Stadtverband Herne-Wanne · 2021
Bundeskleingartengesetz (BKleingG)